Treuhandgeschäftsrisiko
Bei z.B. Verwaltung von Treuhandvermögen (Trustfunds) und dersonstigen Vermögensverwaltung (Portfoliomanagement) sind die Vermögenswerte zwar rechtlich Eigentum von Kunden und anderen Dritten, werden aber von einer Bank verwaltet; die Bank ist dabei u. U. bevollmächtigt, die Anlageentscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen. Kommt es durch Fahrlässigkeit oder Fehlverhalten der Bank zu Verlusten, so ist die Bank u. U. gesetzlich dazu verpflichtet, dem Kunden den Schaden zu ersetzen, oder sie kann sich von sich aus dazu verpflichtet fühlen, um ihren Ruf zu wahren.
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