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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Treuhandkonto

Treuhandkonten werden von Angehörigen bestimmter freier Berufe, die zu besonderer Verschwiegenheit verpflichtet sind, im Auftrag ihrer Mandanten geführt. Bei solchen Treuhändern, die entsprechende Konten einrichten und verwalten, handelt es sich in der Regel um Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Der Treuhänder führt das Konto nach außen im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Treugebers. Treuhänder und Treugeber sind durch einen Treuhandvertrag verbunden, das Guthaben auf dem Treuhandkonto steht dem Treugeber zu. (Anderkonto)



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