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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Anderkonto

Durch den Parteispendenskandal der CDU erlangte der Begriff Anderkonto eine traurige bundesweite Berühmtheit. Über Anderkonten wickeln Angehörige bestimmter Berufe, die der gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen, für ihre Mandanten Geschäfte ab. Es handelt sich hauptsächlich um Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die für ihre Klienten Anderkonten einrichten, wobei die Klienten sowohl natürliche als auch juristische Personen sein können. Anderkonten sind in der Regel Kontokorrentkonten (Kontokorrentkonto).



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