Anderskosten
Anderskosten sind in der Kostenrechnung Kosten, denen Aufwände in anderer Höhe gegenüberstehen .
Dazu zählt z.B.
- die kalkulatorische Abschreibung, die die buchhalterische Abschreibung ersetzt
- kalkulatorische Wagnisse (Schadensfälle)
Bezeichnung für eine Kostenkategorie in der Kostenrechnung, der Aufwände in einer anderen Höhe gegenüberstehen. Zusammen mit den Zusatzkosten bilden Anderskosten die kalkulatorischen Kosten. Anderskosten sind zum Beispiel kalkulatorische Abschreibungen, die die buchhalterischen Abschreibungen in der Kostenrechnung ersetzen. Weitere Beispiele sind kalkulatorische Wagnisse im Vergleich zu den tatsächlichen Wagnisverlusten oder die kalkulatorische Verzinsung des Fremdkapitals im Verhältnis zu den tatsächlich gezahlten Fremdkapitalzinsen.
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