Treugrundschuld
Schuldrechtliche Vereinbarung, nach der ein bisheriger Volleigentümer sein Eigentum nunmehr im Interesse eines anderen (Treugeber) verwaltet. Dadurch wird kein Aussonderungsrecht in der Insolvenz des Eigentümers erreicht (so BGH 2003). Beispiel ist eine Bank, die grundschuldgesicherte Kredite an andere Institute verkauft; sie kann die Sicherheiten zwar treuhänderisch, aber nicht insolvenzfest verwalten. Vielmehr gelangt die treuhänderisch verwaltete Grundschuld in die Insolvenzmasse, falls das treuhänderisch verwahrende Kreditinstitut insolvent wird. Problematik beinhaltet dies im Pfandbriefwesen, bei Konsortialkrediten u. a. Abhilfe ist ergangen durch Schaffung von Refinanzierungs-, Konsortial- und Grundpfandrechtsregister durch KWG-Änderung.
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