Grundpfandrechtsregister
Dient neben Refinanzie-rungs- und Konsortiaisregister - eingeführt 2005 durch Änderung des KWG - dem Schutz des Rechtsverkehrs vor Gläubiger gefährdenden Vermögensverschiebungen, lässt aber sachenrechtliche Befugnisse unberührt. Auf das Kon-sortialregister finden die Vorschriften über das Refinanzierungsregisters entspr. Anwendung. Dies erleichtert insb. (aber nicht ausschl.) Kreditinstituten die Risikosteuerung und -diversifizierung sowie allgemein die Verwaltung ihrer Bestände an Grundpfandrechten nebst gesicherten Forderungen (Portfoliomanagement). Hat gegenüber dem vorherigen Recht wesentliche Veränderungen und Verbesserungen u. a. hins. insolvenzfester Treuhandgrundschuld und damit auch bzgl. des Truesale-Verfah-rens.
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