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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Tilgungsverrechnung

Art der mit einem Schuldner eines langfristigen Darlehens, vor allem eines Hypothekarkredits, erfolgende Verrechnung der unterjährigen Tilgungsraten. Dies kann sofort bei ihrer Zahlung erfolgen, aber auch erst später, vor allem am Jahresende. Dadurch erfolgt in letzterem Fall erst verzögerte Zinsverrechnung, d.h. der Schuldner wird für eine bestimmte Periode mit Zinsen für einen Kredit belastet, den er in dem betr. Teil bereits getilgt hat; dies geschieht, da bei der z.B. jährlichen Tilgungsverrechnung die Zinsen nach dem Stand der Schuld am Ende des Vorjahres berechnet werden. Bei der sofortigen Tilgungsverrechnung werden demgegenüber die in den unterjährigen Tilgungsraten enthaltenen Tilgungsbeträge jeweils bei deren Zahlung von der Restschuld abgesetzt und die Verzinsung ab sofort auf die verringerte Schuldsumme vorgenommen. Das erstere prinzipiell unkorrekte Verfahren wurde seit langem vor allem von den im Realkredit tätigen Pfandbriefbanken sowie Sparkassen und Universalbanken praktiziert. Die jüngere Rechtsprechung hat das Verfahren, soweit es nicht dem Schuldner ausdrückl. mitgeteilt wird, im Interesse des Verbraucherschutzes für unzulässig erklärt.



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