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Tilgungsfrei-, tilgungsfreie JahreFür den Beginn der Laufzeit von Tilgungsanleihen, meist auch von langfristigen Krediten und Schuldscheindarlehen, werden dem Schuldner vertraglich einige Jahre eingeräumt, in denen er mit der Tilgung der Schuld noch nicht zu beginnen hat - 1, 2, oder 3 Jahre sind üblich, ggf. auch bis zu 5 Jahren.
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Weitere Begriffe : Arbeitsvermögen | Klassensemantik | Perseveration | ||||||||||||||||||||||||||||
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