Tilgungsfondstilgung
Auch: Sinkingfund-Tilgung. Tilgung von Anleihen auf der Grundlage eines Tilgungs-(Amortisations-)fonds (Sinkingfund). Der Anleiheschuldner zahlt die vereinbarten Tilgungsraten planmässig in eine Rücklage, den Tilgungsfonds, ein, der nach dem Tilgungsplan zur Rückzahlung der Anleihe Verwender wird, i. d. R. am Laufzeitende als gesamtfällige Anleihe. Es kann mit den Mitteln des Tilgungsfonds jedoch auch, falls in den Anleihebedingungen gesagt, Rückkauf über die Börse erfolgen, ferner Tilgung durch Auslosung. Meist sind Kombinationen vorgesehen.
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