Teilzinsspannenrechnung auf Basis der Schichtenbilanz
Differenziertere Berechnung und Zuordnung der Bruttozinsmarge zu einzelnen Aktiva- und Passivapositionen erfolgt durch die Teilzinsspannenrechnung auf Basis einer Schichtenbilanz. Dabei erfolgt innerhalb der Schichtenbilanz zunächst die Festlegung, wie die Aktiva- durch die Passivapositionen refinanziert werden. Auf Grund der so festgelegten Refinanzierungsstruktur können den Aktivapositionen (Passivapositionen) deren jeweiliger Zinsaufwand (Zinsertrag) in Abhängigkeit von der Refinanzierungsstruktur als Ist- und Prognosewert zugewiesen werden. Im Weiteren werden Risiko-, Betriebskosten und Eigenkapitalkosten den Aktivapositionen sowie Betriebsund Mindestreservekosten den Passivapositionen zugeordnet. Ausserdem müssen Aktiva und Passiva einen Min-destgewinnanspruch zur Deckung der Komponenten der Gewinnverwendung tragen. Zur Berechnung der Netto-zinsmargen werden die einzelnen Teilkomponenten von der Bruttozinsmarge abgezogen. Auf Grund der Nettomargen stehen Informationen darüber zur Verfügung, welche Geschäftsbereiche - unter der Annahme von künftig gleich bleibenden Refinanzierungsstrukturen - forciert werden sollten. Das Nettomargenkonzept erleichtert auch die Entscheidung, ob das Zinsergebnis primär durch Konditionen- oder Bilanzstrukturpolitik verbessert werden soll.
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