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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Tauschdepot, -Verwahrung

Form der Sonderverwahrung (Streifbanddepot) von Kundenwertpapieren durch eine Bank, bei denen der Eigentümer die Bank als Verwahrer ausdrücklich und schriftlich für jeweils ein einziges Verwahrungsgeschäft ermächtigt hat, bestimmte Wertpapiere aus seinem Effektendepot gegen andere Stücke derselben Art oder Gattung auszutauschen. Der hinterlegende Depotinhaber erwirbt im Zuge des Austausches unmittelbar das Eigentum an den eingetauschten Wertpapieren.



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