syndizierter Kredit
Kredit, der von einem Konsortium gewährt wird.
Auch: Konsortialkredit. Syndicatedloan. Konsortialkredite sind Kreditvergaben, die von mehreren Banken - die sich zu diesem Zweck meist zu einer BGB-Gesellschaft zusammenschliessen - gemeinsam herausgelegt werden. Die Vergabe von Konsortialkrediten ist zum einen motiviert durch die Möglichkeit der Teilnahme an diversen unterschiedlichen Kreditvorhaben; zum anderen übersteigen bestimmte Geschäfte - insb. Grosskredite - die finanzielle Leistungsfähigkeit oder KWG-rechtliche Zulässigkeit bei der einzelnen Bank. Der entscheidende Zweck bei der Bildung von Konsortien bleibt jedoch stets die Verteilung des Gesamtrisikos (Bo-nitäts-, Kapitalbindungsrisiko) auf mehrere Banken. Jedes Bankenkonsortium steht unter der Leitung einer oder mehrerer konsortialführender Banken. Bei gemeinsamer Führung fungiert eine Bank als federführendes Institut. Ist - insb. bei Dauerkonsortien - alternierende Leitung vereinbart, spricht man von wechselnder Federführung. Die Teilnahme an internationalen Kreditkonsortien ist ein wichtiger Indikator für die Bedeutung einer Bank im Auslandsgeschäft. In Form von Konsortialkrediten werden spez. internationale Finanzmarktfinanzierungen dann bereitgestellt, wenn Kredithöhe und/oder -risiko einer einzelnen Bank zu gross erscheinen.
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