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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Swappositionsschliessung

Swappositionen können durch vor allem 3 Massnahmen wieder aufgehoben werden: 1. Die Swapposition kann zwischen den Vertragspartnern gegen Zahlung eines Geldbetrags aufgelöst werden. Die Preisbildung auf dem Sekundärmarkt erfolgt auf der Basis des für die Restlaufzeit geltenden Marktzinssatzes (Festzins). 2. Durch Verkauf des Swap im Sekundärmarkt kann die bestehende Swapverpflich-tung beendet werden. Hat ein Unternehmen unter der ursprünglich Vereinbarung Festzinszahlungen erhalten und liegt das Zinsniveau heute für die Restlaufzeit unter diesem Satz, erhält es durch den Verkauf eine Zahlung. Ist das Zinsniveau gestiegen, muss an den Käufer im Sekundärmarkt eine Ausgleichszahlung geleistet werden. Diese Abtretung bedarf der Zustimmung des ursprünglich Vertragspartners. Die Höhe dieser Zahlung entspricht dem Zeitwert der Differenz zwischen dem ursprüngl. vereinbarten Festzinssatz des Swap und dem bei Verkauf am Kapitalmarkt vorherrschenden Zinsniveau. 3. Abschluss eines Gegenswap: Hier werden keine einmaligen Zahlungen fällig, sondern der Gewinn oder Verlust aus der bestehenden Position wird über die Restlaufzeit des Swap verteilt.



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Weitere Begriffe : bilanzielle Risikovorsorge für Länderrisiken | Divisionalisierung in der Bankaufbauorganisation | Eigentumsvorbehalt, einfacher
 
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