Festzinssatz
Zinssatz eines Darlehens, der für eine bestimmte Zeitspanne (Gesamtlaufzeit oder Teil der Gesamtlaufzeit [Zinsbindungsfrist]) nicht geändert werden darf (Festzinsdarlehen).
Gegensatz: variabler Zinssatz
Auch: fester, fixer Zins(satz). Zinssatz, der für eine bestimmte Laufzeit - ggf. über die Gesamtlaufzeit eines Finanzierungs- oder Anlagetitels - nicht veränderlich ist. Ggs.: variabler Zins; dieser wird nur bis auf weiteres vereinbart, und Zinsgleitklausel; dabei ändert sich der Zinssatz mit Veränderungen eines Referenzzinssatzes, z. B. des Diskont- oder Lombardsatzes der Zentralbank, von EURIBOR usw. Nach § 247 BGB können Darlehen mit Festzinssatz gekündigt werden, wenn sie nicht zu einer gesetzlichen Deckungsmasse gehören.
Fester (fixer), nicht veränderlicher Zinssatz.
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