Swapanrechnung im Eigenmittelgrundsatz
Fi-nanzswaps sowie Gewährleistungen bei diesen Risikoaktiva sind nach Eigenmittelgrundsatz nach einheitlicher Wahl der Bank entweder nach der Laufzeitmethode oder nach der Marktbewertungsmethode anzurechnen; die Bank darf jederzeit von der Laufzeitmethode zur Marktbewerrungsmerbode übergehen. Bei Anwendung der Laufzeitmethode sind die Risikoaktiva mit laufzeitbezogenen %-Sätzen der für sie massgebenden Bemessungsgrundlage anzurechnen. Bei Anwendung der Marktbewertungsmethode sind die Risikoaktiva mit dem potenziellen Eindeckungsaufwand anzurechnen, soweit dieser nach der täglich vorzunehmenden Bewertung bei einem Ausfall des Vertragspartners entstehen würde, vermehrt um einen festgelegten Zuschlag (s. u.) für die in Zukunft mögliche Risikoerhöhung; der Zuschlag entfällt bei währungsgleichen Zinsswaps ohne Festzinsanteil. Der Betrag des potenziellen Eindeckungsaufwandes wird durch die Höhe des zusätzlichen Aufwandes oder des geringeren Erlöses bestimmt, der sich bei Begründung einer gleichwertigen Position ergeben würde. Die laufzeitbezogenen Prozentsätze betragen: 1. Sofern der Eindeckungsaufwand ausschl. auf der Änderung von Zinssätzen beruht, bei einer Restlaufzeit a) von bis zu 1 Jahr 0,5%, b) von mehr als 1 Jahr 1% für jedes volle und nicht vollendete Jahr, abzgl. 1%. 2. Sofern der Eindeckungsaufwand ausschl. oder teilw. auf der Änderung von Wechselkursen oder sonstigen Preisen beruht, bei einer Ursprungslaufzeit a) von bis zu 1 Jahr 2%, b) von mehr als 1 Jahr 3% für jedes volle und nicht vollendete Jahr, abzgl. 1 %. Der genannte Zuschlag beträgt als %-Satz der Bemessungsgrundlage, 1. sofern der Eindeckungsaufwand ausschl. auf der Änderung von Zinssätzen beruht, bei einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 0,5%, 2. sofern der Eindeckungsaufwand ausschl. oder teilw. auf der Änderung von Wechselkursen oder sonstigen Preisen beruht, bei Restlaufzeiten a) von bis zu 1 Jahr 1%, b) von mehr als 1 Jahr 5%.
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