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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Steuer

nach § 3 Abgabenordnung eine Geldleistung, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellt und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt wird, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein. Damit sind wesentliche Eigenschaften von Steuern festgelegt: · Zwangsabgaben an den Staat, · kein Bezug zur Gegenleistung, · Erhebung auf der Grundlage von Gesetzen, · Geldleistungen. Zwangsleistungen an den Staat in nichtmonetärer Form (z.B. Wehrpflicht) werden bei dieser rechtlichen Definition also nicht zu den Steuern gerechnet. Neben der Aufgabe der Einnahmenerzielung (fiskalische Zielsetzung) ist hier auch die Steuerpolitik als wirtschaftspolitisches Instrument angesprochen. International ist die Abgrenzung von Steuern uneinheitlich. So rechnen - Zölle in der Bundesrepublik zu den Steuern, in den USA hingegen nicht. Andererseits gelten dort Beiträge zur Sozialversicherung als Steuern, in der Bundesrepublik aber nicht. Die Bedeutung der Steuer zeigt sich darin, dass in der Bundesrepublik 70-80% der Staatsausgaben durch Steuern finanziert werden. Als Anknüpfungspunkte der Besteuerung können grundsätzlich alle hinreichend ab-grenzbaren Stromgrößen und Bestandsgrößen der Wirtschaft dienen; ein Steuersystem, das durch ein einheitliches Ordnungsprinzip gekennzeichnet ist, liegt in der Bundesrepublik nicht vor. Vielmehr gibt es über 50 Einzelsteuern, die historisch gewachsen sind. Einzelsteuern können nach bestimmten Kriterien zu größeren Gruppen (Steuerklassifikation) zusammengefaßt werden. Die ökonomischen Effekte der Besteuerung (Steuerwirkungen) beruhen auf dem Charakter der Steuer als Werttransfer, der eine Verringerung der kaufkräftigen Nachfrage bewirkt. Je nachdem, wie sich der Steuersatz mit der Bemessungsgrundlage verändert, werden progressive, proportionale oder regressive - Steuertarife unterschieden. Literatur: Brümmerhoff, D. (1996). Schmölders, G., Hansmeyer, K.-H. (1980). Schmidt, K. (1980)



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