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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Sozialpartner / Tarifvertragsparteien

Als Tarifvertragsparteien werden die für die jeweiligen Branchen zuständigen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände bezeichnet, da sie die sozialen Beziehungen in den Unternehmen gemeinsam regeln und dabei oft Konflikte austragen müssen. Um deutlich zu machen, dass es eigentlich ihr Ziel sein müsste, ohne Streik und Aussperrung zu einer Einigung über die Arbeitsbedingungen zu kommen, bei der auch gesamtwirtschaftliche Interessen wie die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit berücksichtigt werden, wird auch von Sozialpartnern gesprochen.

Im Rahmen der vom Grundgesetz garantierten Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie handeln die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände die Höhe der Löhne, die wöchentlichen Arbeitszeiten, die Zahl der Urlaubstage, die Regeln für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und andere Arbeitsbedingungen in Tarifverträgen oder - wenn ein Unternehmen keinem Arbeitgeberverband angehört - in speziellen Haustarifverträgen aus. Sie sind daher Tarifvertragsparteien.

Da bei diesen Verhandlungen die Interessen beider Seiten angemessen berücksichtigt werden sollen und es grundsätzlich angestrebt wird, ohne vorherigen Arbeitskampf zu einer Einigung zu kommen, bei der auch auf gesamtwirtschaftliche Belange wie Preisstabilität oder die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Rücksicht genommen wird, werden Arbeitgeber und Gewerkschaften oft als Sozialpartner bezeichnet. Dieser Begriff ist allerdings umstritten und wird vor allem von Vertretern der Gewerkschaften oft ausdrücklich abgelehnt, weil er die tatsächlichen Verhältnisse beschönige und die Aufgaben beider Seiten verschleiere. Denn bei Tarifverhandlungen geht es um Interessenvertretung. Das heißt, bei jeder Lohnverhandlung stehen die zur Durchsetzung des jeweiligen Forderungskatalogs möglichen Druckmittel Streik und Aussperrung immer drohend im Hintergrund. Die Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind nach dieser Auffassung mehr soziale Gegenspieler, die um ihre Position im Verteilungskampf ringen und weniger um Ausgleich bemühte Sozialpartner.



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