Sozialdaten
In der Gesundheitswirtschaft:
social data
sind Einzelangaben über die persönlichen oder sachlichen Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person, die Sozialleistungsträger für ihre Aufgabenerfüllung erheben, nutzen oder verarbeiten und die dem Schutz des Sozialgeheimnisses unterliegen. Für ihre Erhebung, Nutzung und Verarbeitung sind die Regelungen des Datenschutzes maßgeblich.
Das Gegenteil von Sozialdaten sind aggregierte oder anonymisierte Daten, die keinen Rückschluss auf bestimmte oder bestimmbare Personen erlauben. Unter aggregierten Daten versteht man die Zusammenfassung von Einzelwerten zu größeren Einheiten. Wann Sozialdaten zu anonymisierten Daten werden, bestimmt das Bundesdatenschutzgesetz: Hierzu müssen personenbezogene Daten derart verändert werden, dass die Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse nicht mehr oder nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zugeordnet werden können.
§ 67 SGB X, § 3 Bundesdatenschutzgesetz
In der Wirtschaftssoziologie: Bezeichnung für eine spezielle Gruppe von Daten im Zusammenhang mit empirischen Untersuchungen, die sich auf die soziale Situation (Alter, Geschlecht, Einkommen, Beruf, Ausbildung, Familienstand) der untersuchten Personen beziehen. Sie gehören zu den Standardfragen, die in jeden Fragebogen aufgenommen werden, auch wenn keine speziellen Hypothesen dafür vorliegen.
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