Solvenzaufsicht
Der Aufsicht unterliegende Institute müssen die Vorschriften des KWG, aber auch des Geldwäschegesetzes und die dazu erlassenen Verordnungen sowie die Verlautbarungen der BaFin beachten und die vorgeschriebenen regelmässigen Meldungen und Anzeigen unaufgefordert, termingerecht und vollständig erstatten, soweit sie nicht von einzelnen Vorschriften befreit sind. Einhaltung dieser Vorschriften wird von der BaFin in Zusammenarbeit mit den Niederlassungen der Bundesbank durch die Auswertung der erstatteten Anzeigen und Meldungen sowie sonstiger Erkenntnisquellen und insb. auch durch die erweiterte Jahresabschlussprüfung und weitere, von der BaFin gem. § 44 angeordnete Prüfungen überwacht. Anders: Marktaufsicht.
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