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Solvenz, SolvabilitätFähigkeit von Wirtschaftssubjekten, Bestehen und ständige Erfüllbarkeit aller fälligen Verbindlichkeiten sicherzustellen, sowohl durch entspr. Geschäftspolitik als auch durch ausreichendes Eigenkapital. Für Banken werden auf Eigenkapital und Liquidität bezogene Solvenzregeln durch EU-Richtlinien bzw. deren Umsetzung im KWG durch die Bankenaufsicht als Mindeststandards festgelegt. Ggs.: Insolvenz.
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Weitere Begriffe : Gesetz über das Kreditwesen | Polysemie | Partizipation, soziale | ||||||||||||||||||||||||||||
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