Sicherheiten im Eurosystem, Hauptmerkmale der Rahmenregelungen
Nach ursprünglich Unterscheidung der EZB sind Kategorie-1-Sicherheiten marktfähige Schuldtitel, die von der EZB festgelegte, einheitliche und im gesamten Eurowährungsgebiet geltende Zulassungskriterien i. Hinbl. a. Emittenten und deren Sitz, Hinterlegung, Abwicklungsverfahren und Bonität erfüllen. Zu den Kate-gorie-2-Sicherheiten gehören weitere marktfähige (Schuldtitel und Aktien) und nicht marktfähige Sicherheiten (Bankkredite, Handelswechsel und hypothekarisch gesicherte Solawechsel), die als besonders bedeutend für bestimmte nationale Finanzmärkte und Bankensysteme erachtet werden und für die die zuständigen NZB mit Zustimmung der EZB die jeweiligen Zulassungskriterien festlegen, sofern diese die Mindeststandards der EZB erfüllen. I. Hinbl. a. die Qualität der Sicherheiten und ihre Eignung für die verschiedenen Arten von Kreditgeschäften gibt es zwischen den beiden Kategorien keine Unterschiede. Zur Vereinfachung und zur Förderung der effizienten Nutzung von refinanzierungsfähigen Sicherheiten gelten für Zahlungsverkehrstransaktionen und geldpolitische Geschäfte die gleichen Zulassungskriterien. Damit sollten die operativen Verfahren für die Geschäftspartner, das Eurosystem und die Wertpapierab-wicklungssysteme vereinfacht werden, insb. in Fällen, in denen Innertageskredite in Übernachtkredite umgewandelt werden müssen. Für alle refinanzierungsfähigen Sicherheiten gelten besondere Massnahmen zur Risikokontrolle.
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