Seigniorage
Unterschiedsbetrag zwischen den Prägekosten von Münzgeld bzw. den Herstellungs- und Bereitstellungskosten von Papiergeld und deren jeweiligem Nennwert. Er fällt als Emissionsgewinn dem jeweiligen «Seigneur», also dem Staat («Münzprivileg») bzw. der Notenbank (Deutsche Bundesbank) zu.
Im klassischen Goldstandard entsprach der Nennwert der umlaufenden Geldmünzen in etwa ihrem tatsächlichen Metallwert. Die Münzen konnten jederzeit bei den Notenbanken in Gold umgetauscht werden, ihr Wert war fest an den Goldpreis gebunden. Ein Emissionsgewinn war von daher zunächst nicht gegeben, jedoch verlangten die Notenbanken für diesen Umtausch in der Regel eine Gebühr, die auch als Seigniorage bezeichnet wird.
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