Risikovorsorge durch stille Reserven
Scheidet das haftende offene Eigenkapital einer Bank als Ausgleichspotenzial für Verluste grösseren Umfangs aus, weil es zwar aus Haftungsgründen gebildet werden muss, im Verlustfall aber nur unter Inkaufnahme geschäftspolitischer Nachteile - wie z. B. Verringerung des Kreditvergabepotenzials oder Imageschädigung - aufgelöst werden kann, existiert als weitere Möglichkeit die Risikovorsorge durch die Bildung stiller Reserven. Diese sind der Unterschiedsbetrag zwischen dem Zeitwert von Vermögensgegenständen (bzw. Schulden) und ihrem tatsächlichen Wertansatz (Buchwert). Sie sind i. Ggs. z. haftenden Eigenkapital nicht exakt bezifferbar und im Umfang Schwankungen unterworfen.
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