Risikovorsorge im Kreditgeschäft
Nach MaRisk muss eine Bank Kriterien fixieren, auf deren Basis unter Beachtung der angewendeten Rechnungslegungsnormen Wertberichtigungen, Abschreibungen und Rückstellungen für das Kreditgeschäft - einschl. Länderrisikovorsorge - zu bilden sind. Als Beispiel nennen die MaRisk ein institutsinternes Forderungsbewertungsverfahren. Die erforderliche Risikovorsorge muss zeitnah ermittelt und fortgeschrieben werden. Erheblicher Risikovorsorgebedarf muss der Bankgeschäftsleitung unvzgl. mitgeteilt werden.
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