Risikoaktiva-Anrechnung
Bestimmte nicht bilanzwirksame Risikoaktiva werden nach dem Eigenmittelgrundsatz nach spez. Verfahren auf das haftende Eigenkapital angerechnet: Finanzswaps, Termingeschäfte, Optionsrechte sowie Gewährleistungen bei diesen Risikoaktiva sind. Nach einheitlicher Wahl der Bank entweder nach Laufzeit- oder Marktbewertungsmethode anzurechnen; die Bank darf jederzeit von der Laufzeitmethode zur Marktbewertungsmethode übergehen.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|