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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Risikoaktiva, Währungsumrechnung

Auf fremde Währungen lautende Risikoaktiva sind zum Devisenkurs des jeweiligen Stichtages (Stichtagskurs) in Euro umzurechnen; statt des Stichtagskurses darf die Bank bei der Umrechnung derjenigen Beteiligungen, die sie nicht als Bestandteil ihrer Fremdwährungsposition behandelt, den zum Zeitpunkt ihrer Erstverbuchung massgeblichen Devisenkurs anwenden.



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Risikoaktiva-Anrechnung
 
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