Reservetranche
Früher: Goldtranche. Ziehungsmöglichkeit von Mitgliedsländern des IWF. Bis zu 25% seiner Quote kann ein Mitgliedsland bei Zahlungsbilanzbedarf automatisch ziehen (in Anspruch nehmen). Diese Reservetranche ist Bestandteil der Währungsreserven eines Landes. Diejenigen Länder, deren Währungen an ein ziehendes IWF-Mitgliedsland ausgezahlt werden, erhalten zusätzliche Ziehungsrechte. Ziehungen innerhalb der Reservetranche sind zinsfrei und unbefristet. Weitere Ziehungen zu je 25% der Quote eines Mitgliedslandes sind solche in den 4 Kredittranchen. Die Reservetranche eines IWF-Mitglieds entspr. seinen Subskriptionsleistungen (Einzahlungen) abzgl. der in eigener Währung gezahlten Subskriptionen, soweit diese nicht vom IWF anderen Mitgliedern als Kredit gewährt wurden. Die Mittel haben den Charakter eigener, beim IWF gehaltener Währungsreserven. Sie stehen deshalb bei Zahlungsbilanzschwierigkeiten automatisch zur Verfügung.
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