Kredittranche
1. Teil eines hohen Kreditbetrags, der in verschiedenen Teilbeträgen (Tranchen) in Anspruch genommen bzw. ausgezahlt werden kann. 2. Beim IWF Kreditfazilität. Bei Kreditgewährung des IWF die Ziehungsmöglichkeiten, die über die Reservetranche hinausgehen. Es existieren mehrere solcher Kredittran-chen. Je mehr davon in Anspruch genommen werden, desto höher werden die wirtschaftspolitischen Auflagen an die Regierung des betr. Landes. Die Ziehungen in den 4 Kredittranchen (Credittranches) von je 25 % der Quote sind an die Zustimmung des IWF und an zunehmend strengere wirtschaftspolitische Auflagen gebunden. Die 1. Kredittranche kann als Direktkauf, d.h. unmittelbar in voller Höhe in Anspruch genommen werden. Das ziehende Mitglied hat glaubhaft darzulegen, dass es um Zahlungsbilanzsanierung bemüht ist. Die höheren Kredittranchen sind an Beistandsabkommen gebunden. In diesen werden wirtschaftspolitische Auflagen festgelegt, bei deren Erfüllung der vereinbarte Höchstbetrag in einem Zeitraum von 1-2 Jahren automatisch abgerufen werden kann. Die Rückzahlung geschieht in Raten innerhalb 3-5 Jahren nach Inanspruchnahme. Weiter: Erweiterte IWF-Fazi-lität, Ziehungsrechte, Sonderziehungsrechte.
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