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Rentenversicherungskonto
Bei den Trägern der sozialen Alterssicherung wird für jedes Mitglied ein Konto geführt. Die Rentenversicherungsträger speichern darauf alle für die spätere Rentenberechnung wichtigen Daten. Die Höhe der Rente richtet sich vor allem nach der Höhe der Einzahlungen und der Dauer der Mitgliedschaft. Wichtig für die Rentenberechnung sind aber auch Daten über Zeiten der Berufsausbildung, Erziehungszeiten oder Arbeitslosigkeit. Die Höhe der Rente richtet sich nach sämtlichen während der Versicherungszeit wichtigen Daten. Dies können neben den Zeiten, in denen der oder die Versicherte als Arbeitnehmer Lohn oder Gehalt bezog, auch Zeiten freiwilliger Beitragsleistung sein. Wichtig sind aber auch Kindererziehungszeiten, Zeiten einer nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit sowie gegebenenfalls Wehr- und Zivildienst, Kriegsdienst, Gefangenschaft oder Freiheitsentzug in der ehemaligen DDR. Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, der Arbeitslosigkeit und der Schulausbildung werden ebenfalls erfasst. Damit dies alles lückenlos in der "Rentenbiographie" enthalten ist und bei der Rentenberechnung berücksichtigt wird, liegt es im eigenen Interesse jedes Sozialversicherten, den Rentenversicherungen alle entsprechenden Unterlagen rechtzeitig zugänglich zu machen. Wenn diese Unterlagen nicht vorliegen oder Zeiten nicht gemeldet worden sind, weist das Versicherungskonto Lücken auf. Das kann zur Minderung der späteren Rentenhöhe führen oder die Bearbeitung eines Rentenantrages verzögern. Nach dem deutschen Rentenversicherungsrecht ergibt sich der Rentenanspruch sowie die Höhe der Rente aus den während des gesamten Lebens entstandenen "rentenrechtlichen Zeiten". Die Nummer des Rentenversicherungskontos entspricht der Rentenversicherungsnummer. Jeder Versicherte kann auf Antrag einen Einblick in sein Konto, also einen ausgedruckten Versicherungsverlauf erhalten. Er gibt den Inhalt seines Versicherungskontos wieder. Falls sich dabei Lücken zeigen, sollten dazu Angaben gemacht und um Berichtigung gebeten werden. Da es sehr viele verschiedenen Arten von Anrechnungszeiten für die Rentenversicherung gibt, sind nur Fachleute in der Lage, die erforderlichen Korrekturen vorzunehmen. Der Rentenversicherungsträger überprüft die Möglichkeit der Anrechnung. Gegebenenfalls wird das Versicherungskonto ergänzt und aufgrund der zusätzlichen Daten ein neuer Versicherungsverlauf erstellt. Jeder Versicherte hat das Recht, jederzeit Auskunft über den Stand seines Versicherungskontos zu verlangen. Die Daten können mit Hilfe eines Datensichtgerätes auch bei den Beratungsstellen aufgerufen und eingesehen werden.
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Weitere Begriffe : Überprüfungsverfahren, aufsichtliches | Fund | Depotkunde, -inhaber | ||||||||||||||||||||||||||||
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