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Rentenformel
Die Rentenformel dient als Grundlage zur Ermittlung der Rente der gesetzlichen Angestellten- und Arbeiterrentenversicherung. Sie setzt sich aus den persönlichen Entgeltpunkten (PEP), dem Rentenartfaktor (RAF) und dem Aktuellen Rentenwert (AR) zusammen. Die Höhe einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung hängt vor allem von drei Faktoren ab. Da sind zuerst die Beiträge, die der Versicherte im Laufe seines Erwerbslebens in die Rentenversicherung einzahlt. Sie hängen vom jeweiligen Einkommen ab. Berücksichtigt werden aber auch andere rentenrechtliche Zeiten. So sammelt jeder Versicherte die "persönlichen Entgeltpunkte" (PEP). Zweitens bestimmt die Bundesregierung jedes Jahr den "aktuellen Rentenwert" (AR). Der AR macht sich am 1. Juli jeden Jahres bemerkbar, wenn die Renten erhöht werden. So sollen sich die Renten entsprechend den Nettolöhnen und -gehältern entwickeln. Drittens entscheidet der "Rentenartfaktor" (RAF) mit über die Höhe der Rente, je nachdem ob es sich um eine Alters-, Hinterbliebenen- oder Erwerbsminderungsrente handelt. Aus diesen drei Komponenten setzt sich die Rentenformel zusammen: PEP x RAF x AR = monatliche Brutto-Rente. Die Entgeltpunkte, der Rentenartfaktor und der aktuelle Rentenwert werden miteinander multipliziert und ergeben so die monatliche Brutto-Rente. Außerdem wird noch ein Rentenzugangsfaktor mit eingerechnet, der zum Tragen kommt, wenn die Rente gekürzt oder erhöht wird, weil der Versicherte früher oder später als vorgeschrieben in Rente geht.
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Weitere Begriffe : Jahresabschlussanalyse | Bausparkassengesetz | Körperschaftssteuer | ||||||||||||||||||||||||||||
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