Remboursgeschäft, Rembourskredit
Die Finanzierung von Auslandsgeschäften auf Wechselbasis unter Mitwirkung von einer oder mehrerer Banken. Der im Ausland sitzende Lieferant erhält eine, in Kaufpreishöhe, auf die inländische Bank gezogene Tratte (noch nicht akzeptierter Wechsel). Gegen Auslieferung der Dokumente, über die Warenversendung oder Einlagerung der Waren an die ausländische Bank, diskontiert ihm die Tratte und sorgt ggf. für die Versendung der Waren. Die Unterlagen über die Versendung werden dann der inländischen Bank zugeschickt, welche daraufhin die Tratte akzeptiert. Die Dokumente werden schließlich von der inländischen Bank dem Käufer übergeben, der nun seine Waren vom Transporteur abholen kann.
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