Remboursgeschäft
Finanzierung von Auslandsgeschäften auf Wechselbasis unter Mitwirkung einer bzw. mehrerer Banken; es gibt verschiedene Grundformen; beim direkten Remboursgeschäft beauftragt der Importeur seine Hausbank, zugunsten des Exporteurs ein unwiderrufliches Akkreditiv zu eröffnen. Nach Einreichung der üblichen Dokumente akzeptiert die Hausbank des Importeurs eine vom Exporteur auf sie gezogene Tratte. Anschließend sendet die Hausbank dem Exporteur das Akzept zur eigenen Verwertung zu, oder sie diskontiert den Wechsel und überweist den Gegenwert an den Exporteur.
Geschäftszweig von Banken im Rahmen der Aussenhandelsfinanzierung ihrer Kunden. Die Bank bewirkt die Bezahlung einer im Überseegeschäft durch den Kunden gekauften Ware, wobei sie i. d. Remboursgeschäft Rembourskredit gewährt. Dem Remboursgeschäft liegen meist Akkreditive zu Grunde.
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