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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Randgruppe

In der Wirtschaftssoziologie: [1] nach F. Fürstenberg (1965) Bezeichnung für einen lose oder fester organisierten Zusammenschluss von Personen, „die durch ein niedriges Niveau der Anerkennung allgemein verbindlicher sozio-kultureller Werte und Normen und der Teilhabe an ihren Verwirklichungen sowie am Sozialleben überhaupt gekennzeichnet sind“. Unter diese Definition fallen nach Fürstenberg u.a. folgende Personengruppen bzw. Phänomene: Obdachlose, Landstreicher, Banden von Kriminellen, sozial Abgestiegene, alte Menschen, schulische Aussenseiter, altbürgerliche Kreise. [2] Um die mit dieser Definition verbundenen Probleme (mangelnde Präzision, Diskrepanzen zwischen Begriffsverständnis und empirisch gemeinten Personengruppen) zu beheben, definieren F.W. u. Randgruppe Stallberg (1976) R.n als „innergesellschaftliche Personenkategorien, denen gegenüber die grosse Mehrheit der \'Normalen\' negativ besetzte Stereotypen (generelle Stigmata) hält, die darüber hinaus als Objekte offizieller Kontrolle und Hilfe die Existenz bestimmter Institutionen legitimieren, und mit denen regulierungsbedürftige soziale Probleme bezeichnet sind“. marginal, Subkultur, Minorität



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