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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Protestliste

von den Bankverbänden aufgestellte vertrauliche Liste mit den Namen der Bezogenen, die Wechsel zu Protest (Wechselprotest) gehen ließen, nebst deren Anschrift, sowie der Aussteller dieser Wechsel. Die Protestliste soll auf Kreditrisiken hinweisen und wird deshalb in den Kreditinstituten sorgsam ausgewertet. In der Protestliste verzeichnete Bezogene sind als Wechselmitverpflichtete nicht akzeptabel. Von Verbänden der Banken auf Grund von Meldungen der Banken zusammengestellte, meist nach regionalen Gesichtspunkten geordnete Listen, die die Namen derjenigen Unternehmen bzw. Personen enthalten, die Wechsel zu Protest haben gehen lassen. Angegeben werden Bezogener, Wechselaussteller, Wechselsumme und Verfalldatum des Wechsels.



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Protestort, -lokal
 
Weitere Begriffe : Zwei-Personenspiel | Eigenkapitalrentabilität | Nostroguthaben
 
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