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Protestort, -lokalBeim Wechselprotest die Geschäftsräume oder die Wohnung des Bezogenen. Beim Zahlstellen- oder Domizilwechsel ist Protestort die angegebene Zahlstelle; ist die Zahlstelle eine Bank und diese selbst Inhaber des Wechsels, erfolgt Deklarationsprotest, d. h. er ist bei dieser und durch sie selbst zu protestieren. Die Protesturkunde muss nicht im Protestlokal aufgenommen werden, jedoch vor Ablauf der Protestfrist.
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Weitere Begriffe : Wann spricht man von Hyperinflation? | Auslagerung von Kreditgeschäftsfunktionen | group involvement | ||||||||||||||||||||||||||||
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