Prognosegüte bei bankeigenen Risikomodellen
Teil der qualitativen Anforderungen der BaFin an bankeigene Risikomodelle. Die Prognosegüte eines eigenen Risikomodells eines Instituts ist nach Vorgaben der BaFin mittels eines täglichen Vergleichs des an Hand des Risikomodells auf der Basis einer Haltedauer von 1 Arbeitstag ermittelten potenziellen Risikobetrages mit der Wertveränderung der in die modellmässige Berechnung einbezogenen einzelnen Finanzinstrumente oder Finanzinstrumentsgruppen nachweislich zu ermitteln (Backtesting). Dabei sind die zum Geschäftsschluss des Vortages im Bestand des Instituts befindlichen Finanzinstrumente oder Finanzinstrumentegruppen mit den jeweiligen Marktpreisen zum Geschäftsschluss neu zu bewerten und die negative Differenz zum Bewertungsergebnis des Vortages festzustellen. Übersteigt der Absolutbetrag der so ermittelten Wertveränderung den modellmässig ermittelten potenziellen Risikobetrag, so sind BaFin und Bundesbank über diese Ausnahme, ihre Grösse und den Grund ihres Entstehens unvzgl. zu unterrichten. Für die Zwecke der Bemessung des Zusatzfaktors legt die BaFin die Zahl der Ausnahmen für die jeweils zurück liegenden 250 Arbeitstage in bestimmter bekannt gegebener Höhe zu Grunde. Die BaFin kann bei der Bemessung des Zusatzfaktors einzelne Ausnahmen unberücksichtigt lassen, wenn das Institut nachweist, dass die Ausnahme nicht auf eine mangelhafte Prognosegüte des Risikomodells zurückzuführen ist.
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