private Exportkreditversicherung
Neben der staatlichen Exportkreditversicherung existierend, mit erheblich geringerer Bedeutung. Ihre Aufgabe ist die Absicherung des Lieferantenrisikos, das abhängig von dem in Zahlungsbedingungen vereinbarten Zahlungsziel unterschiedlich hoch sein kann. I.Ggs. zur Bundesdeckung versichert die private Exportkreditversicherung nur wirtschaftliche Risiken, da auf Grund der versicherungsmathematischen Unkalkulierbarkeit politisch bedingter Schäden oder höherer Gewalt durch eine Kumulation von Einzelschäden diese Risiken nicht planbar sind und für eine privatwirtschaftliche Versicherung untragbar werden können. Daher sind Exporte in Staatshandels-sowie Länder, in denen kriegerische Unruhen, Verstaatlichungen, lang andauernde politische Streiks usw. abzusehen sind, nicht bei einer privaten Exportkreditversicherung versicherbar. Die Versicherungen werden in Form von Bürgschaften oder Garantien gestellt. Daneben stellen private Exportkreditversicherungen auch Kautionen für die Leistung öffentlicher Abgaben. Bei der privaten Ausfuhrkreditversicherung wird zwischen Ausfuhr- und Fabrikationsrisikodeckungen unterschieden.
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