Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
Private Gütersind - Güter, die von Privaten (Unternehmer, Gewerbetreibende, Handwerk usw.) erstellt und angeboten werden. Für diese Güter kann das Prinzip der Ausschließlichkeit verwirklicht werden, d.h. daß eine Person, die das Gut beziehen will, auch dafür bezahlen muß und umgekehrt bei fehlender Zahlungsbereitschaft vom Bezug ausgeschlossen werden kann.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Indexfonds | Rollentheorie | Werklieferungsvertrag | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |