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private Geldausleiher als KreditinstituteAlle Unternehmen, die die Abgabe von Geldbeträgen im eigenen Namen geschäftsmässig betreiben, sind als Kreditinstitute i. S. d. KWG anzusehen. Daher fallen grunds. auch private Geldausleiher unter die KWG-Vorschriften. Dagegen sind Darlehensvermittler nur dann als Kreditinstitute zu betrachten, wenn sie für die Darlehenssschuld dem Geldgeber gegenüber die Mithaftung übernehmen.
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Weitere Begriffe : Konditionierung, respondente | Anlagevermittler | Verminderte Erwerbsfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||
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