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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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private Geldausleiher als Kreditinstitute

Alle Unternehmen, die die Abgabe von Geldbeträgen im eigenen Namen geschäftsmässig betreiben, sind als Kreditinstitute i. S. d. KWG anzusehen. Daher fallen grunds. auch private Geldausleiher unter die KWG-Vorschriften. Dagegen sind Darlehensvermittler nur dann als Kreditinstitute zu betrachten, wenn sie für die Darlehenssschuld dem Geldgeber gegenüber die Mithaftung übernehmen.



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