Preise im Privatkundengeschäft
Nach AGB ergibt sich im Privatkundengeschäft die Höhe der Zinsen und Entgelte für die im Bankgeschäft typischen regelmässig vorkommenden Kreditvergaben u.a. Bankleistungen aus dem »Preisaushang - Regelsätze im standardisierten Privatkundengeschäft« und ergänzend aus dem »Preisverzeichnis«. Für dort nicht aufgeführte Kreditvergaben sowie für Bankleistungen, die im Auftrag des Bankkunden oder in dessen mutmasslichem Interesse erbracht werden und die nach den Umständen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, darf die Bank die Höhe der Zinsen und Entgelte, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, nach billigem Ermessen (§315 BGB) bestimmen. Der Kunde kann Abrechnung verlangen. Bei der Inanspruchnahme von Krediten über den vereinbarten Betrag oder den vereinbarten Termin hinaus oder ohne ausdrückliche Vereinbarung (Kontoüberziehung, Überziehungskredit) hat der Privatkunde die im Preisaushang ausgewiesenen Zinsen und sonstigen Entgelte zu tragen. Für Leistungen und Massnahmen, die auf nicht vertragsgemässer Kreditabwicklung durch den Kunden, auf vertragswidrigem Verhalten des Kunden, auf Zwangsmassnahmen Dritter oder sonstigen Verfahren gegen den Kunden beruhen, kann die Bank ein angemessenes Entgelt im Rahmen des § 315 BGB in Rechnung stellen. Der Kunde trägt alle im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung entstehenden Auslagen und Nebenkosten.
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