Praxisbudget
In der Gesundheitswirtschaft:
Arztgruppenspezifische und fallzahlabhängige Obergrenzen für die insgesamt von einem Vertragsarzt in einem Abrechnungszeitraum, normalerweise dem Quartal, abrechenbaren Leistungen. Das Praxisbudget wird in Punkten bemessen. Die Punktzahl stellt die Obergrenze für die Vergütung der Leistungen dar, die in der Praxis im Laufe des Abrechnungszeitraums vergütet werden.
Dabei werden unterschiedliche Praxisbudgets für die verschiedenen Facharztgruppen festgelegt. Bei der Bemessung von Praxisbudgets werden außerdem unterschiedliche Fallzahlen berücksichtigt: Praxen mit hohen Fallzahlen erhalten damit ein größeres Budget als Praxen mit geringen Fallzahlen. Die Punktzahl wird außerdem noch nach Mitgliedern bzw. Familienangehörigen einerseits sowie nach Rentnern andererseits unterschieden.
Die Praxisbudgets wurden zum 1. Juli 1997 mit dem Ziel eingeführt, eine Mengenbegrenzung ärztlicher Leistungen zu erreichen. Mitte 2003 sind sie wieder abgeschafft worden.
In der Gesundheitswirtschaft: practice budget
bezeichnet eine arztgruppenspezifische und fallzahlabhängige Obergrenze für die insgesamt von einem Vertragsarzt abrechenbaren Leistungen. Die Praxisbudgets wurden zum 1. Juli 1997 als Instrument zur Mengenbegrenzung ärztlicher Leistungen eingeführt und im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) festgelegt, um dem 1996 zu beobachtenden drastischen Punktwertverfall entgegenzuwirken. Der erweiterte Bewertungsausschuss hat die EBM-Praxisbudgets im Rahmen der vertragsärztlichen Vergütung zum 1. Juli 2003 wieder abgeschafft.
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