Präventionsgesetz
In der Gesundheitswirtschaft:
Erstmals im Jahr 2004 eingebrachtes Gesetzesvorhaben, das auf Bundesebene Voraussetzungen für eine intensivere Prävention bieten soll. Kernpunkt des Präventionsgesetzes, das im Sommer 2005 scheiterte und im Herbst 2007 erneut in leicht abgewandelter Form in die Beratungen gegangen ist, ist eine nationale Stiftung "Gesundheitsförderung und gesundheitliche Prävention", die von der Sozialversicherung getragen und finanziert werde soll und an deren Finanzierung auch die private Krankenversicherung beteiligt sein soll. Das Finanzierungsvolumen soll 350 Millionen Euro jährlich betragen, wovon die gesetzliche Krankenversicherung 250 Millionen Euro aufbringen soll.
Aufgabe der Stiftung soll es vor allem sein, Präventionsziele zu entwickeln, verbindliche Qualitätsstandards einzuführen, Präventionskampagnen zu organisieren und Modellvorhaben durchzuführen.
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