Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Präsident der Deutschen Bundesbank

Bildet zusammen mit dem Vizepräsidenten und 6 weiteren Mitgliedern den Vorstand der Deutschen Bundesbank, dessen Mitglieder alle besondere fachliche Eignung haben müssen. Die Bestellung des Präsidenten erfolgt auf Vorschlag der Bundesregierung. Letztere hat bei ihrem Vorschlag den Vorstand anzuhören. Die Bestellung erfolgt für 8 Jahre, ausnahmsw. auch für kürzere Zeit, mind. aber 5 Jahre.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
 
Prätention des Politischen
 
Weitere Begriffe : organisierter Kapitalmarkt | Klinikbetreiber | Forfaitierungsgesellschaft, -institut, -unternehmen
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.