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Präsident der Deutschen BundesbankBildet zusammen mit dem Vizepräsidenten und 6 weiteren Mitgliedern den Vorstand der Deutschen Bundesbank, dessen Mitglieder alle besondere fachliche Eignung haben müssen. Die Bestellung des Präsidenten erfolgt auf Vorschlag der Bundesregierung. Letztere hat bei ihrem Vorschlag den Vorstand anzuhören. Die Bestellung erfolgt für 8 Jahre, ausnahmsw. auch für kürzere Zeit, mind. aber 5 Jahre.
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Weitere Begriffe : organisierter Kapitalmarkt | Klinikbetreiber | Forfaitierungsgesellschaft, -institut, -unternehmen | ||||||||||||||||||||||||||||
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