Pensionsrückstellungen
(engl. company pension reserves) Pensionsrückstellungen sind 4 Rückstellungen, die aufgrund einer unmittelbaren Versorgungszusage eines Unternehmens gegenüber einem Arbeitnehmer gebildet werden. Verpflichtet sich das Unternehmen, dem Arbeitnehmer eine Pension zu zahlen, entsteht für das Unternehmen eine ungewisse Verbindlichkeit, die passivierungspflichtig ist (Passiva). Lediglich bei Pensionen, für die vor dem 1.1.1987 eine Zusage erteilt wurde, besteht ein Passivierungswahlrecht. Es wird bei der Bildung dieser Rückstellung davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmer in der Zeit, in der er im Unternehmen tätig ist, einer sog. Anwartschaftsphase, den Anspruch auf die Pension aufbaut. Die im Versorgungsfall zu zahlende Rente wird somit durch Leistungen verdient, die während der Arbeitsjahre erbracht werden. Entsprechende Aufwendungen (Aufwand) sind wirtschaftlich den Arbeitsjahren zuzurechnen und bei der periodengerechten Erfolgsermittlung zu berücksichtigen. Die Pensionsrückstellung für einen Arbeitnehmer wächst während der Anwartschaftsphase an und erreicht treten alle zugrunde liegenden Erwartungen ein beim Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Unternehmen den . Barwert der voraussichtlich zu zahlenden Rente. Der jeweils in die Rückstellungen einzustellende Betrag wird nach versicherungsmathematischen Verfahren berechnet. Während die Bildung der Rückstellung zu erfolgswirksamen Aufwandsbuchungen führt, erfolgt die Auszahlung der Rente im Allgemeinen erfolgsneutral durch Auflösung der Rückstellung.
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