Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
PensionsrichtlinienIn der Bank bestehende interne Vorschriften, die die Regelung der betrieblichen Altersversorgung zum Inhalt haben. Sie sind Bestandteil der vertraglichen Grundlagen des Beschäftigungsverhältnisses. Meist sehen sie einen Pensionsanspruch des Mitarbeiters nach 10-jähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit vor, wobei der Anspruch nach Zugehörigkeitsdauer gestaffelt wird.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Sperrminorität | Demokratie, indirekte | Basis und Überbau | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |