Pächter-, Pachtkredit
Darlehen, die an Pächter von landwirtschaftlichen Betrieben vergeben werden. Dabei dient das Inventar des Pächters als Kreditsicherheit. Nachdem der Pachtkredit an Bedeutung verloren hat, ist abwickelnde Bank die Landwirtschaftliche Rentenbank. Grundlage ist das Pachtkreditgesetz, das es dem Pächter eines landwirtschaftlichen Betriebs ermöglicht, an dem ihm gehörenden Inventar zur Absicherung eines ihm gegebenen Kredits einer dafür zugelassenen Bank (Pachtkreditinstitut) ein spez. Pfandrecht ohne Besitzübertragung zu bestellen. Der der Schriftform bedürfende Verpfändungsvertrag ist beim zuständigen Amtsgericht zu hinterlegen und von berechtigtes Interesse nachweisenden Personen einsehbar.
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