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Organisation der AG

Rechtsgrundlage der Organisation der AG ist das Aktiengesellschaft (AktG). Hiernach bestehen bereits für die Gründung der AG ausführliche Bestimmungen. Die unternehmensspezifischen Organisationsmerkmale der AG sind zum Teil in der Satzung der AG festzuhalten (Firma, Sitz, Gegenstand der Unternehmung, Grundkapital, Nennwert der Aktien, Art der Zusammensetzung des Vorstandes, Form für die Bekanntmachungen der AG). Die Firma ist meist dem Gegenstand der Unternehmung angepasst und muss den Zusatz AG enthalten. Ausführliche Regelungen bezüglich der Organe der AG finden sich im AktG.



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