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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Optionsgeschäfte im Eigenmittelgrundsatz

Bei Ermittlung der Währungsgesamt-, Rohwaren- und Han-delsbuchrisikopositionen sind die dem Institut aus den einzubeziehenden Optionsgeschäften zustehenden Lieferoder Zahlungsansprüche und die von ihm zu erfüllenden Liefer- oder Zahlungsverpflichtungen unter der Annahme tatsächlicher Erfüllung in Höhe ihres Deltaäquivalents zu berücksichtigen. Ggf. sind den Anrechnungsbeträgen für Währungsgesamt- und Rohwarenposition sowie den Teilanrechnungsbeträgen für das allgemeine Kursrisiko aus Handelsbuchrisikopositionen zusätzliche Anrechnungs-beträge für Gamma- und Vegafaktorrisiko hinzuzufügen (Deltaplus-Methode). Ein so vorgehendes Institut darf nach einheitlicher und dauerhafter Wahl auf Antrag mit vorheriger Zustimmung der BaFin den auf die Optionsgeschähe entfallenden Anrechnungsbetrag gesondert ermitteln (Szenariomatrix-Methode). In diesem Falle sind die Optionsgeschäfte bei Ermittlung der Anrechnungsbe-träge für Währungsgesamt- und Rohwarenposition sowie der Teilanrechnungsbeträge für das allgemeine Kursrisiko aus Handelsbuchrisikopositionen nicht zu berücksichtigen. Das Institut darf bei Ermittlung des Anrechnungs-betrags für die Optionsgeschäfte zusätzl. die durch die Optionsgeschäfte nachweislich gesicherten anderen Aktiv-und Passivposten oder Nettopositionen berücksichtigen, sofern diese in die Währungsgesamt-, Rohwaren- oder Handelsbuchrisikopositionen einzubeziehen sind, und bei der Ermittlung der Anrechnungsbeträge für Währungsgesamt- und die Rohwarenposition sowie der Teilanrechnungsbeträge für das allgemeine Kursrisiko aus Handelsbuchrisikopositionen unberücksichtigt lassen. Die BaFin kann von einem Institut, das die Deltaplus-Methode anwendet, die Umstellung auf die Szenariomatrix-Methode für einige oder alle Arten von Optionsgeschäften innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist verlangen, wenn dies nach Art, Umfang oder Struktur dieser Optionsgeschäfte des Instituts zur adäquaten Erfassung und Eigenmittelunterlegung der mit diesen Geschäften verbundenen Risiken geboten erscheint. Das Deltaäquivalent eines Anspruchs oder einer Verpflichtung oder einer Aktiv- oder Passivkomponente ist durch die Multiplikation des zugehörigen Nominalbetrags mit dem für die Option ermittelten Deltafaktor zu bestimmen. Bei Ermittlung der vorgenannten Sensitivitätsfaktoren und der Volatilität sowie bei der Anwendung der Szenariomatrix-Methode sind vom Institut für gleichartige Optionsgeschäfte einheitlich unter Beachtung der Markt-usancen nach wissenschaftlichen Verfahren geeignete EDV-gestützte Optionspreismodelle zu verwenden. Die genannten Verfahren und Optionspreismodelle sind der BAFin mit einer ausführlichen und umfassenden Beschreibung mitzuteilen. Die BaFin kann einem Institut die Verwendung eines ungeeigneten Optionspreismodells untersagen und die Verwendung eines geeigneten verlangen, wenn dies nach Art, Umfang oder Struktur der Optionsgeschäfte des Instituts zur adäquaten Erfassung und Eigenmittelunterlegung der mit diesen Geschäften verbundenen Risiken geboten erscheint.



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