Optionsgeschäfte-Anrechnungskoeffizienten
Nach dem Eigenmittelgrundsatz sind die Aktiv- und Passivkomponenten von Optionsgeschäften bei Berechnung der Risikopositionen in Höhe der vorgeschriebenen Mindestprozentsätze oder der diese übersteigenden Sätze aus einem von der Bank ständig verwendeten EDV-gestützten Optionspreismodell zu berücksichtigen. Die Mindestprozentsätze werden durch den Wert des Anrechnungskoeffizienten bestimmt, der täglich bei Geschäftsschluss für jedes Optionsgeschäft zu ermitteln ist. Die Bestimmung der Anrechnungskoeffizienten wird im Eigenmittelgrundsatz vorgegeben.
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