operationelle Risiken, Standardansatz zur Messung
Eines von 3 bei Basel II genannten Verfahren zur Quantifizierung operationeller Risiken. Da beim Basisindikatoransatz das operationelle Risiko nur pauschal geschätzt wird, erwartet die Bankenaufsicht, dass international tätige Banken mit signifikantem Operationellen Risiko genauere Verfahren, d.h. mind. den Standardansatz, zur bankenaufsichtlichen Risikoberechnung verwenden. Im Standardansatz wird das operationelle Risiko auf der Grundlage eines Indikators je Geschäftsfeld - z.B. Privatkundengeschäft, Zahlungsverkehr - gemessen und jeweils durch einen von der Aufsicht vorgegebenen Kapitalfaktor gewichtet. Auch dieser Ansatz stellt keine genaue Risikomessung dar, da keine institutsspezifischen Verlustdaten zu Grunde gelegt werden. Daher befürwortet die Bankenaufsicht den Übergang der Banken vom Standardansatz zum internen Bemessungsansatz. Um hierfür Anreize zu schaffen, soll den Banken neben der geringeren Eigenkapitalbelastung auch die Möglichkeit eingeräumt werden, den internen Bemessungsansatz zunächst nur für einige Geschäftsfelder anzuwenden (Partialuse).
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